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Grundstücksvermessung und Grenzfeststellung Vermessungsbüro Splonskowski

Das Vermessungsbüro Splonskowski übernimmt für Sie die Grundstücksvermessung in Aurich und Niedersachsen. Der Begriff „Grundstücksvermessung“ ist zwar im Alltag gängig, fachlich und juristisch aber nicht korrekt. Das Grundstück stellt die Buchungseinheit im Grundbuch bei den Amtsgerichten dar. Es gibt Auskunft über die Rechtsverhältnisse.

Im Liegenschaftskataster ist das Flurstück die kleinste Buchungseinheit. Geführt wird das Liegenschaftskataster von den Vermessungs- und Katasterverwaltungen. Es dient der Dokumentation der Flurstücke und Gebäude, also Liegenschaften, in Deutschland. Hier sind die genaue Größe und Lage der Liegenschaften festgehalten. Im Grundbuchblatt gibt es ein Bestandsverzeichnis, welches die Bezeichnungen der Flurstücke des Grundstücks enthält. So hängen Grundbuch und Liegenschaftskataster zusammen.

Im Liegenschaftsbuch werden die Liegenschaften beschrieben und in der Liegenschaftskarte werden sie grafisch vermerkt. Vermessungs- und Katasterverwaltungen obliegt es, Veränderungen der Liegenschaften als hoheitliche Aufgabe und in Zusammenarbeit mit einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorzunehmen.

Was wird bei einer Grenzfeststellung gemacht?

Werden Teilstücke eines Flurstücks verkauft oder mit unterschiedlichen Rechten, bzw. Grundschulden belastet, so muss das Flurstück zunächst zerlegt werden. Dadurch kann man einzelne Teile als eigenständige Grundstücke ins Grundbuch eintragen. Unser Vermessungsbüro übernimmt für Sie die Flurstückszerlegung mit oder ohne örtliche Vermessung, die Flurstücksverschmelzung und die Grenzfeststellung.

Bei einer Grenzfeststellung überträgt der Vermessungsingenieur die Grenzpunkte aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit. Das sorgt für Klarheit bei Fragen der Grenzverläufe und Grenzpunkte. Im Rahmen der amtlichen Grenzauskunft werden Grenzpunkte, die bereits amtlich festgestellt wurden, nochmals in die Örtlichkeit übertragen. Das geschieht, wenn sie nicht sichtbar sind, völlig fehlen oder wenn es Zweifel an der richtigen Lage gibt.


Wir unterstützen Sie bei der Gebäudeeinmessung

Grundstückseigentümer sind in Niedersachsen per Gesetz dazu verpflichtet, Grundrissveränderungen am Gebäude oder Neubauten auf eigene Kosten einmessen zu lassen. Das muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und dem Katasteramt durchgeführt werden. Zur Gebäudeeinmessung gehören:

  • Anträge zur Eintragung von Baulasten
  • (Gerichts-) Gutachten
  • Weitere hoheitliche Leistungen
  • Grenzbescheinigungen
  • Bescheinigungen nach § 79 der niedersächsischen Bauordnung

Gerne unterstützen wir Sie bei einer Grundstücksvermessung oder Grenzfeststellung.

Kontaktieren Sie uns jetzt!

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