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Über uns | Lernen Sie uns kennenGrundstück vermessen im Raum Aurich

Büroprofil

Am 01. Juli 1987 wurden Dipl. Ing. Detlev Thomas und Dipl. Ing. Jürgen Splonskowski als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure vereidigt und eröffneten das Vermessungsbüro mit Amtssitz Aurich in Ostfriesland.

Jürgen Splonskowski studierte an der TU Berlin Geodäsie. Anschließend absolvierte er die Referendarzeit bei der Bezirksregierung Braunschweig und legte dort die 2. Staatsprüfung ab. Praktische Erfahrungen sammelte er bei den ÖbVI Brunemann in Melle und Ehrhorn in Achim und beim Katasteramt Wiesbaden.

Der Inhaber wird von einem Team von qualifizierten und motivierten Vermessungs­technikern:innen und Studenten(innen) der Geodäsie unterstützt. Weiterhin bildet er ständig junge Menschen zu Vermessungstechnikern:innen aus.

Der (die) öffentlich bestellte(r) Vermessungsingenieur:in

Landmesser - Liegenschaftsingenieur:in - Freie(r) Unternehmer:in

In Niedersachsen sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure:innen (ÖbVI) Träger eines öffentlichen Amtes.

Als beliehene Freiberufler hat der Staat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen, sodass die ÖbVI Behörden in funktionalem Sinne sind. Neben allen Vermessungen im Liegenschaftskataster sind die ÖbVI befugt, weitere öffentlich-rechtliche Dienstleistungen auszuführen, die Ihnen durch verschiedene Bundes- und Landesgesetze übertragen werden. Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert neben einer langjährigen Ausbildung die Bestellung durch das niedersächsische Innenministerium, das als Aufsichtsbehörde regelmäßig die Amtstätigkeit überprüft. Gesetzliche Grundlagen der hoheitlichen Tätigkeiten sind im Wesentlichen die Berufsordnung und das Vermessungs- und Katastergesetz.

Weiterhin umfassen die Tätigkeiten der ÖbVI den gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation, des Landmanagements sowie der Grundstücksbewertung.


Tätigkeitsfelder

Das vielfältige Aufgabenspektrum der ÖbVI gliedert sich in zwei große Bereiche:

1. Amtliche (Hoheitliche) Leistungen

Der ÖbVI ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist aufgrund der Berufsordnung, des Vermessungsgesetzes und verschiedener anderer Gesetze befugt amtliche Liegenschafts­vermessungen (Katastervermessungen) auszuführen Tatbestände, die durch vermessungs­technische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken

Amtliche Leistungen sind zum Beispiel:

  • Zerlegungs- / Teilungsvermessungen
  • Grenzfeststellungen
  • Amtliche Gebäudevermessung
  • Amtliche Lagepläne zum Bauantrag
  • Grenzbescheinigungen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände für Bauämter und Kreditinstituten
  • Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte) Planungsunterlagen für Bebauungspläne
  • Gerichtsgutachten
  • Mitarbeit bei Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • Mitarbeit bei der Baulandumlegung nach dem BauG

2. Freiberufliche Tätigkeiten (Auswahl)

  • Ingenieurvermessungen
  • Erstellung von Lage- und Höhenplänen
  • Absteckung von Bauwerken
  • Überwachung (Monitoring) von Bauwerken und Verkehrsanlagen
  • Erstellung von Bestandsplänen, z. B. für Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser, Leitungskataster, Kanalkataster, Baumkataster
  • Massenermittlungen
  • Präzisionsmessungen in Industrieanlagen
  • Laserscanning und Photogrammetrie
  • Sonstige Tätigkeiten
  • Veredelung von Geodaten
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Miet- und Wohnflächenermittlung
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